In meiner verkehrspsychologischen Praxis biete ich Beratung, Training und verkehrspsychologische Einzelintervention bei allen Fragen im Zusammenhang:
- mit der MPU
- mit dem kontrollierten Trinken
- mit Stressabbau
- telefonische Erstberatung von bis zu 20 Minuten = kostenfrei
- Kurzberatung per e-mail = kostenfrei
- persönliches Beratungsgespräch von 50 Minuten = kostenpflichtig (ggf. Anrechnung auf eine anschließende verkehrspsychologische Einzelintervention).
Das persönliche Beratungsgespräch soll Ihnen helfen zu verstehen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine später anstehende MPU erfolgreich zu absolvieren. Dabei geht es nicht nur um Wissen über das eigene Problemverhalten und eine entsprechende Alkohol-, Drogen- oder Persönlichkeitsproblematik, sondern es geht um die Glaubhaftmachung oder den Nachweis von Verhaltensänderungen, die eine bestimmte Zeit andauern müssen, bevor sie als stabil betrachtet werden können.
Bei Drogen- und/oder Alkoholfragestellungen geht es um Veränderungszeiträume von 6, 12 oder mehr Monaten. Welcher Zeitraum als angemessen gilt, muss in der Beratung geklärt werden. Es muss auch entschieden werden, ob Alkoholkonsum im Sinne eines kontrollierten Trinkens verändert werden kann, oder ob Alkoholverzicht bzw. Alkoholabstinenz zu fordern ist. Darüber hinaus geht es um die Frage, wie man beispielsweise Drogen- oder Alkoholabstinenz “beweist” (Urinkontrollen, Haaranalyse).
Erst nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch kann auch der zeitliche Umfang der verkehrspsychologischen Einzelintervention näher bestimmt werden.
Das Erstberatungsgespräch ist eine unverbindliche Maßnahme. Sie können anschließend frei entscheiden, ob und auch bei wem Sie eine verkehrspsychologische Einzelintervention absolvieren möchten.
Verkehrspsychologische Einzelintervention
Als Klient meiner Praxis werden Sie zunächst das eine Ziel haben:
- Bestehen der MPU
- Erhalt bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Notfalls geht das auch ohne Mitwirkung der Verkehrspsychologin. Die Frage ist nur, ob der Erfolg von Dauer sein soll, oder ob Sie einfach nur die MPU bestehen wollen. Dauerhaften Erfolg werden Sie nur haben, wenn Sie aufgrund einer selbstkritischen Analyse Ihres problematischen Verkehrsverhaltens dieses langfristig ändern. Ohne eine solche Veränderung ist ein Rückfall in alte Verhaltensmuster vorprogrammiert. Die Folge: erneute Trunkenheits- oder Drogenfahrt, erneute Punkte in Flensburg, erneute MPU.
Für eine dauerhafte Veränderung ist psychologische Unterstützung nötig. Ihr Ziel sollte also lauten:
- dauerhafte und stabile Veränderung des problematischen Verkehrsverhaltens als Voraussetzung einer
- erfolgreichen MPU und der
- Wiedererlangung sowie des Erhalts der Fahrerlaubnis
Merke: Wer nur an einer raschen Vorbereitung auf die MPU interessiert ist, ist hier fehl am Platz!
Die verkehrspsychologische Einzelintervention wird in etwa 8 bis 20 Einzelsitzungen durchgeführt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. In der Regel werden diese Sitzungen wöchentlich abgehalten, es können aber auch längere Zwischenräume vereinbart werden. Tatsächliche Dauer sowie Frequenz der Maßnahme hängen von der individuellen Ausgangslage des Klienten ab (Persönlichkeitsfaktoren, Deliktschwere, Delikthäufung, finanzielle Fragen etc.). Beides kann erst nach einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch festgelegt werden. Die Kosten für eine verkehrspsychologische Einzelintervention betragen derzeit 700 bis 1.500 €.
Meine Erfolgsquote (positive MPU) liegt bei etwa 85%.
Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 7 StVG
Zum 01.05.2014 erfolgte eine Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems in Flensburg. Verkehrsverstöße wurden neu “bepunktet”. Es werden nur noch Personen erfasst, die durch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdende Verstöße auffallen. Von den rund 9 Millionen in Flensburg erfassten Personen haben jährlich etwa 250.000 Führerscheininhaber eine Eintragung im Fahreignungsregister.
Nach dem neuen System richtet sich die Punktezahl nach der Schwere der Tat:
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Ordnungswidrigkeit1 Punkt
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Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot2 Punkte
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Straftat2 Punkte
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Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis3 Punkte
Da es jetzt insgesamt weniger Punkte als früher gibt, drohen gesetzliche Maßnahmen nun schon eher:
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-3 PunkteVormerkung in Flensburg
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4-5 PunkteErmahnung
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6-7 PunkteVerwarnung
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8 PunkteEntziehung der Fahrerlaubnis
Einen Punkterabatt (1 Punkt) gibt es nur bis zu 5 Punkten. Wer 4 oder 5 Punkte hat, wird von der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Das Fahreignungsseminar ist eine Kombination aus zwei verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Minuten, die in einer Fahrschule durchgeführt werden, und von zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten beim Verkehrspsychologen. Hier sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine dauerhafte Einsichts- und Verhaltensänderung bewirkt werden.
Training zum kontrollierten Trinken
Seit 2001 bin ich Trainerin für das ambulante Einzel- oder Gruppentraining zum kontrollierten Trinken (EkT und AkT). Dieses von Dr. Joachim Körkel entwickelte Training (Kontrolliertes Trinken) ermöglicht es Alkoholkonsumenten, ihr als riskant empfundenes Trinkverhalten nach vorher festgelegten Regeln zu gestalten, um den Konsum zu reduzieren. Kern dieses Trainings ist das Führen von Trinkprotokollen. Hierdurch können Alkoholkonsumenten prüfen, ob sie noch zu einer ausreichenden Kontrolle des eigenen Trinkverhaltens, d.h. zur Einhaltung vorher bestimmter Trinkmengen in der Lage sind.
Das Training zum kontrollierten Trinken umfasst 10 Sitzungen.
Stressabbau
Im Zusammenhang mit dem häufig notwendigen Stressabbau führe ich die progressive Muskelentspannung nach Jacobson durch.