MPU: Punkte in Flensburg

Hat ein Kraftfahrer 8 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister gesammelt, wird ihm von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Die Wiedererteilung erfolgt dann frühestens nach 6 Monaten und einer bestandenen MPU.


Die MPU wird hier also gefordert beim Vorliegen von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Ordnungswidrigkeiten) oder bei einer erheblichen oder wiederholten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung.


Es besteht nachweislich ein enger Zusammenhang zwischen allgemeiner Kriminalität und Verkehrsauffälligkeit. Daher spielen für die Beurteilung der Fahreignung auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs eine wesentliche Rolle, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen. Diese Delikte sind im Bundeszentralregister aufgelistet.


Die MPU soll im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde herauszufinden, warum es trotz behördlicher Maßnahmen (Ermahnung, Verwarnung) erneut zu Auffälligkeiten gekommen ist. Warum konnte der Kraftfahrer sein Verhalten nicht ändern?


Diese Fragen werden in der verkehrspsychologischen Einzelintervention geklärt:

  • Warum kam es zu Verkehrsauffälligkeiten oder Straftaten?
  • Gab es private oder berufliche Lebensereignisse (Stress), die sich negativ auf das eigene
  • Verhalten ausgewirkt haben?
  • Worin bestanden die Fehlverhaltensweisen konkret?
  • Wie hätten alternative Verhaltensweisen ausgesehen?
  • Was kann man in Zukunft anders machen bzw. wie wird sichergestellt, dass es nicht wieder zu
  • entsprechenden Verkehrsauffälligkeiten und/oder Straftaten kommt?